Verkehrszeichen 278-110 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 110

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Produktbeschreibung

Tempo 110 ist ein klassisches Dauer-Limit auf Autobahnen – oft aus Lärm- oder Umweltschutzgründen angeordnet, nicht nur an Baustellen. Das 278-110 markiert das Ende eines solchen Abschnitts und gibt die Fahrbahn wieder frei.

Wo wird das Schild eingesetzt?

Am Ende dauerhaft oder abschnittsweise angeordneter 110er-Strecken auf Autobahnen – etwa hinter lärmsensiblen Wohnbereichen, in Ballungsräumen oder an längeren Gefahrenabschnitten.

Nach dem Dauer-Limit

Das mit dem VZ 274-110 angeordnete Tempo 110 endet mit diesem Zeichen. Danach besteht für Pkw auf der Autobahn keine generelle Höchstgeschwindigkeit mehr – wohl aber die unverbindliche Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Fahrzeuge über 3,5 t und Kraftomnibusse bleiben bei den 80 km/h nach § 18 Abs. 5 StVO. Sollen zugleich Überholverbote enden, kommt das Zeichen 282 zum Einsatz.

Technische Daten

  • Form & Größe: rund, Ø 600 / 750 mm
  • Reflexfolie: RA2 (Standard) oder RA3 (heller, weiter sichtbar)
  • Material: Aluminium
  • Bauform: Flachform (2/3 mm), Rundform oder Alform
  • Oberfläche: Standard, Anti-Graffiti oder Anti-Sticker
  • Montage: auf Rohrpfosten Ø 60/76 mm mit passenden Befestigungssets
  • Zulassung: StVO-konform, RAL-Gütezeichen + CE

Welche Größe und Folie?

Auf der Autobahn ist Ø 750 mm die übliche Ausführung – die VwV-StVO sieht diese Größe bei mehr als 80 km/h vor. Ø 600 mm ist die kleinere Variante; beide Ausführungen sind in RA2 oder RA3 lieferbar.

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 278-110

Bezeichnung

Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 110

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Autobahnen, Kraftfahrstraßen, Bundesstraßen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In Ø 600 und Ø 750 mm. Da es auf schnellen Autobahnabschnitten steht, ist Ø 750 mm die Regelgröße nach VwV-StVO. Beide Größen sind in RA2 oder RA3 lieferbar.
Häufig dauerhaft aus Lärm- oder Umweltschutzgründen, in Ballungsräumen oder an längeren Gefahrenabschnitten – nicht nur vorübergehend an Baustellen. Das 278-110 beendet einen solchen Abschnitt.
Für Pkw besteht auf der Autobahn danach keine generelle Höchstgeschwindigkeit mehr, jedoch die unverbindliche Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Kraftfahrzeuge über 3,5 t und Kraftomnibusse bleiben bei 80 km/h (§ 18 Abs. 5 StVO).
Flachform 2/3 mm, Rundform oder Alform I aus Aluminium mit RA2- oder RA3-Folie. Optional mit Anti-Graffiti- oder Anti-Sticker-Oberfläche; die Lieferung erfolgt StVO-konform mit RAL-Gütezeichen und CE-Zeichen.

Schellen für Verkehrszeichen 278-110 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 110:

Jochschelle

Anwendung

Montage von flachen Verkehrszeichen an Rohrpfosten

Durchmesser

60 mm, 76 mm

Lochabstand

70 mm gemäß IVZ-Norm

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Stahlbänder für Verkehrszeichen 278-110 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 110:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 278-110 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 110:

Rohrpfosten mit Erdanker und Rohrkappe | IVZ Norm

Einsatzbereich

Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen, Sicherung von Baustellen und öffentlichen Plätzen, Organisation bei Veranstaltungen

Korrosionsschutz

Feuerverzinkt für hohe Korrosionsbeständigkeit (Stahl-Rohrpfosten)

Montage

Einfache und schnelle Montage ohne zusätzliche Fundamente

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Rohrrahmen für Verkehrszeichen 278-110 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 110:

Befestigungssets für Verkehrszeichen 278-110 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 110:

Befestigungsset für ein Alform-Schild

Material

Edelstahl (A2-70, A4-70), korrosionsbeständig und langlebig

Anwendung

Befestigung von Alform-Verkehrszeichen an Rohrpfosten Ø 60 mm

Lieferumfang

2 x Alform-Klemmschelle, 4 x Flachrundschrauben, 4 x Sechskantmuttern, 4 x Unterlegscheiben

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