269 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung Ø 600, 3 mm flach, RA2

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 269 kennzeichnet das Verbot für Fahrzeuge, die mehr als 20 Liter wassergefährdende Stoffe transportieren. Als Vorschriftzeichen nach § 41 StVO dient es dem vorbeugenden Gewässerschutz und kommt vor allem in Wasserschutzgebieten, an Trink- und Heilquellen oder entlang sensibler Gewässer zum Einsatz. Die Anordnung erfolgt im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde.

Das Schild gilt für sämtliche Fahrzeuge mit entsprechender Ladung – unabhängig von Fahrzeugart oder Gefahrgutklasse. Die Piktogrammkombination aus Fahrzeug, Flüssigkeitssymbol und Wellen signalisiert unmissverständlich: Eine Durchfahrt mit wassergefährdender Ladung ist an dieser Stelle nicht gestattet. So werden Trinkwasserressourcen, Natur und Infrastruktur wirksam geschützt. Ergänzende Zusatzzeichen sind möglich, wenn zum Beispiel das Verbot auf bestimmte Zeiten oder Streckenabschnitte beschränkt werden soll.

VZ 269 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung – auf einen Blick

  • Verkehrszeichen-Nummer: VZ 269
  • Verbindliches Verbot für Fahrzeuge mit mehr als 20 l wassergefährdender Ladung
  • Einsatz an Wasserschutzgebieten, Quellen, Flussufern
  • StVO-konform, amtlich zugelassen

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 269

Bezeichnung

Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

Ø 600 mm, Ø 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

z. B. Wasserschutzgebiete, Gewässernähe, Trinkwasserbereiche

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Verbot greift bei mehr als 20 Litern wassergefährdender Stoffe im oder auf dem Fahrzeug – darunter fallen unter anderem Säuren, Öle oder Chemikalien.
Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserwirtschaftsbehörde, insbesondere bei Wasserschutzgebieten – die rechtliche Grundlage ist in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) geregelt.

Rohrrahmen für 269 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung Ø 600, 3 mm flach, RA2:

Schellen für 269 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung Ø 600, 3 mm flach, RA2:

Stahlbänder für 269 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung Ø 600, 3 mm flach, RA2:

Rohrpfosten für 269 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung Ø 600, 3 mm flach, RA2:

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