Zeichengrößen
bis 600 mm Durchmesser
Länge
3100 mm
Durchmesser
60 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 269 kennzeichnet das Verbot für Fahrzeuge, die mehr als 20 Liter wassergefährdende Stoffe transportieren. Als Vorschriftzeichen nach § 41 StVO dient es dem vorbeugenden Gewässerschutz und kommt vor allem in Wasserschutzgebieten, an Trink- und Heilquellen oder entlang sensibler Gewässer zum Einsatz. Die Anordnung erfolgt im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde.
Das Schild gilt für sämtliche Fahrzeuge mit entsprechender Ladung – unabhängig von Fahrzeugart oder Gefahrgutklasse. Die Piktogrammkombination aus Fahrzeug, Flüssigkeitssymbol und Wellen signalisiert unmissverständlich: Eine Durchfahrt mit wassergefährdender Ladung ist an dieser Stelle nicht gestattet. So werden Trinkwasserressourcen, Natur und Infrastruktur wirksam geschützt. Ergänzende Zusatzzeichen sind möglich, wenn zum Beispiel das Verbot auf bestimmte Zeiten oder Streckenabschnitte beschränkt werden soll.
VZ 269
Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
Ø 600 mm, Ø 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
z. B. Wasserschutzgebiete, Gewässernähe, Trinkwasserbereiche