Verkehrszeichen 260 Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, - Bauart: Alform I

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Durchmesser
420 mm
600 mm
750 mm
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 37,73 € / Stück
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Verkehrszeichen VZ 260 signalisiert das Verbot für Krafträder, Kraftwagen oder mehrspurige Kraftfahrzeuge gemäß StVO. Damit ist die Durchfahrt für Pkw, Lkw, Motorräder (auch mit Beiwagen), Quads und andere mehrspurige Kfz untersagt. Dieses Durchfahrtsverbot wird häufig an Zufahrten zu Wohnstraßen, in Umwelt- oder Lärmschutzbereichen, an Brücken sowie an sensiblen Strecken eingesetzt, um Durchgangsverkehr zu unterbinden und die Sicherheit zu erhöhen. Über Zusatzzeichen können Ausnahmen – etwa für Anlieger oder Linienbusse – individuell geregelt werden.

VZ 260 Verbot für mehrspurige KFZ und Motorräder – auf einen Blick

  • Verbot für Pkw, Lkw, Motorräder (auch mit Beiwagen), Quads, mehrspurige Kfz
  • Einsatz: Wohngebiete, Schutzstrecken, Zufahrtsbeschränkungen
  • Durchgangsverkehr gezielt unterbinden
  • Ausnahmen mit Zusatzschild möglich

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 260

Bezeichnung

Verbot für Krafträder, Kraftwagen oder mehrspurige Kraftfahrzeuge

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Durchmesser

420 mm, 600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Wohnstraßen, Schutzbereiche, gesperrte Zufahrten

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Schild untersagt die Durchfahrt für alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge (z. B. Pkw, Lkw, Quads) und für Motorräder – auch mit Beiwagen.

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