Verkehrszeichen 259 Verbot für Fußgänger - Bauart: Flachform 2

Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig konfigurierte Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.

Durchmesser
420 mm
600 mm
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
Laminat
Anti-Graffiti
Standard
ab 37,73 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
Konfigurieren
Verpackungseinheit Preis pro
Fertig konfigurieren zum Anzeigen. Fertig konfigurieren um Daten anzuzeigen.
Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?
Rufen Sie uns unter der 089 1222 838 00 an!

Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Verkehrszeichen VZ 259 markiert das Verbot für Fußgänger gemäß StVO. Dieses Vorschriftzeichen untersagt Personen das Betreten oder Durchqueren der gekennzeichneten Strecke. Typische Einsatzorte sind Fahrbahnen ohne Gehweg, Brücken, Baustellen, Gleisbereiche sowie Betriebs- und Werkszufahrten, in denen Fußgängerverkehr nicht zugelassen oder gefährlich wäre. Das Schild sorgt für klare Trennung von Verkehrsarten und schützt sowohl Fußgänger als auch den Fahrzeugverkehr vor Unfällen. Ausnahmen können bei Bedarf durch Zusatzbeschilderung geregelt werden, etwa für Betriebsangehörige oder Rettungskräfte.

VZ 259 Verbot für Fußgänger – auf einen Blick

  • Untersagt das Betreten für Fußgänger nach StVO
  • Ideal für Straßen, Tunnel, Werksgelände, Baustellen
  • Verhindert gefährliche Querungen und erhöht die Sicherheit
  • Ausnahmen durch Zusatzbeschilderung möglich

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 259

Bezeichnung

Verbot für Fußgänger

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Durchmesser

420 mm, 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Fahrbahnen ohne Gehweg, Werkszufahrten, Tunnel, Baustellen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Verbot gilt für alle Fußgänger. Nur mit entsprechender Zusatzbeschilderung sind gezielte Ausnahmen, etwa für Betriebsangehörige, möglich.
Ja, das Schild kommt überall dort zum Einsatz, wo Fußgänger aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen werden sollen – auch in Städten, z. B. an Baustellen oder Industrieflächen.

Schellen für Verkehrszeichen 259 Verbot für Fußgänger - Bauart: Flachform 2:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 259 Verbot für Fußgänger - Bauart: Flachform 2:

Rohrrahmen für Verkehrszeichen 259 Verbot für Fußgänger - Bauart: Flachform 2:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 259 Verbot für Fußgänger - Bauart: Flachform 2:

Ähnliche Artikel

Verkehrszeichen 208 Vorrang des Gegenverkehrs

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

Ø 420 mm, Ø 600 mm

Produkt ansehen