Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig
konfigurierte Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.
Verpackungseinheit | Preis pro |
---|---|
Fertig konfigurieren zum Anzeigen. | Fertig konfigurieren um Daten anzuzeigen. |
Das Verkehrszeichen VZ 257-52 steht für das Verbot für Gespannfuhrwerke gemäß StVO. Dieses Vorschriftzeichen untersagt das Befahren der ausgeschilderten Straße mit von Tieren gezogenen Fahrzeugen, wie Kutschen, Wagen oder landwirtschaftlichen Gespannen. Das Schild kommt insbesondere auf stark frequentierten Straßen, innerstädtischen Hauptverkehrsachsen, modernen Landstraßen sowie in Tunnel- und Brückenbereichen zum Einsatz, wo langsame Gespanne den Verkehrsfluss und die Sicherheit beeinträchtigen könnten. Durch das Verbot werden gefährliche Situationen und Behinderungen im öffentlichen Verkehrsraum vermieden. Ausnahmen können mit einem entsprechenden Zusatzzeichen geregelt werden.
VZ 257-52
Verbot für Gespannfuhrwerke
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Hauptstraßen, Brücken, Tunnel, Landstraßen