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Verkehrszeichen 257-52 Verbot für Gespannfuhrwerke - Bauart: Flachform 2
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 257-52 steht für das Verbot für Gespannfuhrwerke gemäß StVO. Dieses Vorschriftzeichen untersagt das Befahren der ausgeschilderten Straße mit von Tieren gezogenen Fahrzeugen, wie Kutschen, Wagen oder landwirtschaftlichen Gespannen. Das Schild kommt insbesondere auf stark frequentierten Straßen, innerstädtischen Hauptverkehrsachsen, modernen Landstraßen sowie in Tunnel- und Brückenbereichen zum Einsatz, wo langsame Gespanne den Verkehrsfluss und die Sicherheit beeinträchtigen könnten. Durch das Verbot werden gefährliche Situationen und Behinderungen im öffentlichen Verkehrsraum vermieden. Ausnahmen können mit einem entsprechenden Zusatzzeichen geregelt werden.
VZ 257-52 Verbot für Gespannfuhrwerke – auf einen Blick
- Untersagt das Befahren mit tiergezogenen Fahrzeugen
- Einsatz auf Hauptstraßen, Brücken und in Tunneln
- Erhöht Verkehrsfluss und Sicherheit
- Ausnahmen per Zusatzzeichen möglich
Produkteigenschaften
VZ 257-52
Verbot für Gespannfuhrwerke
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Hauptstraßen, Brücken, Tunnel, Landstraßen