Verkehrszeichen 257-52 Verbot für Gespannfuhrwerke

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 257-52 steht für das Verbot für Gespannfuhrwerke gemäß StVO. Dieses Vorschriftzeichen untersagt das Befahren der ausgeschilderten Straße mit von Tieren gezogenen Fahrzeugen, wie Kutschen, Wagen oder landwirtschaftlichen Gespannen. Das Schild kommt insbesondere auf stark frequentierten Straßen, innerstädtischen Hauptverkehrsachsen, modernen Landstraßen sowie in Tunnel- und Brückenbereichen zum Einsatz, wo langsame Gespanne den Verkehrsfluss und die Sicherheit beeinträchtigen könnten. Durch das Verbot werden gefährliche Situationen und Behinderungen im öffentlichen Verkehrsraum vermieden. Ausnahmen können mit einem entsprechenden Zusatzzeichen geregelt werden.

VZ 257-52 Verbot für Gespannfuhrwerke – auf einen Blick

  • Untersagt das Befahren mit tiergezogenen Fahrzeugen
  • Einsatz auf Hauptstraßen, Brücken und in Tunneln
  • Erhöht Verkehrsfluss und Sicherheit
  • Ausnahmen per Zusatzzeichen möglich

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 257-52

Bezeichnung

Verbot für Gespannfuhrwerke

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Durchmesser

420 mm, 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Hauptstraßen, Brücken, Tunnel, Landstraßen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, das Verbot gilt für alle von Tieren gezogenen Fahrzeuge, auch für landwirtschaftliche Gespanne, sofern keine Ausnahme durch Zusatzzeichen besteht.
Das Schild findet man auf stark befahrenen Straßen, an Brücken, in Tunneln oder dort, wo der Verkehrsfluss durch langsame Gespanne gefährdet wäre.

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 257-52 Verbot für Gespannfuhrwerke:

Rohrrahmen für Verkehrszeichen 257-52 Verbot für Gespannfuhrwerke:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 257-52 Verbot für Gespannfuhrwerke:

Schellen für Verkehrszeichen 257-52 Verbot für Gespannfuhrwerke:

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