Anzahl der Klemmschellen
2 Stück (für Rohrpfosten Ø 60 mm)
Schrauben
4x Flachrundschrauben M8x25, A2-70, DIN 603
Muttern
4x Sechskantmuttern M8, A4-70, ISO 4032
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Das Verkehrszeichen VZ 244.30 markiert den offiziellen Beginn einer Fahrradzone gemäß StVO. Innerhalb einer solchen Zone haben Radfahrer Vorrang, der Kraftfahrzeugverkehr ist grundsätzlich nicht zugelassen, es sei denn, ein Zusatzzeichen erlaubt dies explizit. Die Fahrradzone umfasst meist zusammenhängende Wohnquartiere, verkehrsberuhigte Bereiche oder Quartierswege in Städten, wo der Radverkehr besonders geschützt und gefördert werden soll. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h, auch für freigegebene Fahrzeuge, um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen. Das Zeichen wird immer an allen Zufahrten zur Zone gut sichtbar aufgestellt. Dank der klaren Regelung trägt die Fahrradzone zu einer nachhaltigen und sicheren Verkehrsführung im öffentlichen Verkehrsraum bei.
VZ 244.30
Beginn einer Fahrradzone
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
600 x 600 mm, 840 x 840 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Fahrradzonen, Stadtquartiere, Schulbereiche