Verkehrszeichen 244.30 Beginn einer Fahrradzone - Bauart: Flachform 2
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 244.30 markiert den offiziellen Beginn einer Fahrradzone gemäß StVO. Innerhalb einer solchen Zone haben Radfahrer Vorrang, der Kraftfahrzeugverkehr ist grundsätzlich nicht zugelassen, es sei denn, ein Zusatzzeichen erlaubt dies explizit. Die Fahrradzone umfasst meist zusammenhängende Wohnquartiere, verkehrsberuhigte Bereiche oder Quartierswege in Städten, wo der Radverkehr besonders geschützt und gefördert werden soll. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h, auch für freigegebene Fahrzeuge, um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen. Das Zeichen wird immer an allen Zufahrten zur Zone gut sichtbar aufgestellt. Dank der klaren Regelung trägt die Fahrradzone zu einer nachhaltigen und sicheren Verkehrsführung im öffentlichen Verkehrsraum bei.
VZ 244.30 Beginn einer Fahrradzone – auf einen Blick
- Signalisiert den Startbereich einer Fahrradzone gemäß StVO
- Radverkehr hat Vorrang, Kfz nur mit Zusatzzeichen zugelassen
- Zonenweit gilt Tempo 30
- Für Stadtquartiere, Siedlungen und Schulumfelder geeignet
Produkteigenschaften
VZ 244.30
Beginn einer Fahrradzone
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
600 x 600 mm, 840 x 840 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Fahrradzonen, Stadtquartiere, Schulbereiche