Verkehrszeichen 244.30 Beginn einer Fahrradzone - Bauart: Flachform 3

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Größe
600 x 600
840 x 840
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 67,80 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 244.30 markiert den offiziellen Beginn einer Fahrradzone gemäß StVO. Innerhalb einer solchen Zone haben Radfahrer Vorrang, der Kraftfahrzeugverkehr ist grundsätzlich nicht zugelassen, es sei denn, ein Zusatzzeichen erlaubt dies explizit. Die Fahrradzone umfasst meist zusammenhängende Wohnquartiere, verkehrsberuhigte Bereiche oder Quartierswege in Städten, wo der Radverkehr besonders geschützt und gefördert werden soll. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h, auch für freigegebene Fahrzeuge, um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen. Das Zeichen wird immer an allen Zufahrten zur Zone gut sichtbar aufgestellt. Dank der klaren Regelung trägt die Fahrradzone zu einer nachhaltigen und sicheren Verkehrsführung im öffentlichen Verkehrsraum bei.

VZ 244.30 Beginn einer Fahrradzone – auf einen Blick

  • Signalisiert den Startbereich einer Fahrradzone gemäß StVO
  • Radverkehr hat Vorrang, Kfz nur mit Zusatzzeichen zugelassen
  • Zonenweit gilt Tempo 30
  • Für Stadtquartiere, Siedlungen und Schulumfelder geeignet

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 244.30

Bezeichnung

Beginn einer Fahrradzone

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

600 x 600 mm, 840 x 840 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Fahrradzonen, Stadtquartiere, Schulbereiche

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In der Fahrradzone gilt für alle Fahrzeuge Tempo 30, Radfahrer haben Vorrang. Kraftfahrzeuge sind nur erlaubt, wenn ein Zusatzzeichen dies ausdrücklich zulässt.
Das Zeichen ist an jeder Einfahrt zur Fahrradzone gut sichtbar anzubringen, um alle Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf die geänderten Regelungen hinzuweisen.

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