Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
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Das Verkehrszeichen VZ 244.30 markiert den offiziellen Beginn einer Fahrradzone gemäß StVO. Innerhalb einer solchen Zone haben Radfahrer Vorrang, der Kraftfahrzeugverkehr ist grundsätzlich nicht zugelassen, es sei denn, ein Zusatzzeichen erlaubt dies explizit. Die Fahrradzone umfasst meist zusammenhängende Wohnquartiere, verkehrsberuhigte Bereiche oder Quartierswege in Städten, wo der Radverkehr besonders geschützt und gefördert werden soll. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h, auch für freigegebene Fahrzeuge, um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen. Das Zeichen wird immer an allen Zufahrten zur Zone gut sichtbar aufgestellt. Dank der klaren Regelung trägt die Fahrradzone zu einer nachhaltigen und sicheren Verkehrsführung im öffentlichen Verkehrsraum bei.
VZ 244.30
Beginn einer Fahrradzone
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
600 x 600 mm, 840 x 840 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Fahrradzonen, Stadtquartiere, Schulbereiche