Verkehrszeichen 244.20 Ende einer Fahrradstraße

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Produktbeschreibung

Mit dem Verkehrszeichen VZ 244.20 wird das Ende einer Fahrradstraße gemäß StVO klar und eindeutig angezeigt. Dieses Vorschriftzeichen markiert den Punkt, an dem die besonderen Regelungen und Rechte für den Radverkehr aufhören und wieder die allgemeinen Verkehrsregeln gelten. Das Schild kommt typischerweise an Ausfahrten von Fahrradstraßen, an Kreuzungen sowie an Übergängen zu Misch- oder Hauptstraßen zum Einsatz. Hier müssen Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer beachten, dass ab diesem Punkt wieder die regulären Verkehrsregeln des öffentlichen Verkehrsraums greifen. Zusatzzeichen sind bei VZ 244.20 in der Regel nicht erforderlich, da das Zeichen allein für die Aufhebung der Fahrradstraße steht. Eine sachgerechte Aufstellung gewährleistet ein sicheres Miteinander zwischen allen Verkehrsarten an Schnittstellen und Übergängen.

VZ 244.20 Ende einer Fahrradstraße – auf einen Blick

  • Kennzeichnet das Ende der Sonderregelungen für Radfahrer
  • Einsatz an Ausfahrten, Kreuzungen und Übergängen
  • Rückkehr zu den allgemeinen Verkehrsregeln
  • StVO-konforme, normgerechte Ausführung

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 244.20

Bezeichnung

Ende einer Fahrradstraße, doppelseitig

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größe

600 x 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Straßenübergänge, Kreuzungen, Ausfahrten

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Verkehrszeichen zeigt das Ende der Fahrradstraße an. Ab dieser Stelle gelten wieder die allgemeinen Verkehrsregeln für alle Fahrzeuge – der Vorrang für Radfahrer entfällt.
Es wird an den Ausgängen von Fahrradstraßen, an Kreuzungen sowie an Übergängen zu anderen Straßen eingesetzt, um den Wechsel der Verkehrsregelung klar zu kennzeichnen.

Schellen für Verkehrszeichen 244.20 Ende einer Fahrradstraße:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 244.20 Ende einer Fahrradstraße:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 244.20 Ende einer Fahrradstraße:

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