Verkehrszeichen 244.20 Ende einer Fahrradstraße - Größe: 600 x 600
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Produktbeschreibung
Mit dem Verkehrszeichen VZ 244.20 wird das Ende einer Fahrradstraße gemäß StVO klar und eindeutig angezeigt. Dieses Vorschriftzeichen markiert den Punkt, an dem die besonderen Regelungen und Rechte für den Radverkehr aufhören und wieder die allgemeinen Verkehrsregeln gelten. Das Schild kommt typischerweise an Ausfahrten von Fahrradstraßen, an Kreuzungen sowie an Übergängen zu Misch- oder Hauptstraßen zum Einsatz. Hier müssen Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer beachten, dass ab diesem Punkt wieder die regulären Verkehrsregeln des öffentlichen Verkehrsraums greifen. Zusatzzeichen sind bei VZ 244.20 in der Regel nicht erforderlich, da das Zeichen allein für die Aufhebung der Fahrradstraße steht. Eine sachgerechte Aufstellung gewährleistet ein sicheres Miteinander zwischen allen Verkehrsarten an Schnittstellen und Übergängen.
VZ 244.20 Ende einer Fahrradstraße – auf einen Blick
- Kennzeichnet das Ende der Sonderregelungen für Radfahrer
- Einsatz an Ausfahrten, Kreuzungen und Übergängen
- Rückkehr zu den allgemeinen Verkehrsregeln
- StVO-konforme, normgerechte Ausführung
Produkteigenschaften
VZ 244.20
Ende einer Fahrradstraße, doppelseitig
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
600 x 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Straßenübergänge, Kreuzungen, Ausfahrten