Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
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Mit dem Verkehrszeichen VZ 244.20 wird das Ende einer Fahrradstraße gemäß StVO klar und eindeutig angezeigt. Dieses Vorschriftzeichen markiert den Punkt, an dem die besonderen Regelungen und Rechte für den Radverkehr aufhören und wieder die allgemeinen Verkehrsregeln gelten. Das Schild kommt typischerweise an Ausfahrten von Fahrradstraßen, an Kreuzungen sowie an Übergängen zu Misch- oder Hauptstraßen zum Einsatz. Hier müssen Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer beachten, dass ab diesem Punkt wieder die regulären Verkehrsregeln des öffentlichen Verkehrsraums greifen. Zusatzzeichen sind bei VZ 244.20 in der Regel nicht erforderlich, da das Zeichen allein für die Aufhebung der Fahrradstraße steht. Eine sachgerechte Aufstellung gewährleistet ein sicheres Miteinander zwischen allen Verkehrsarten an Schnittstellen und Übergängen.
VZ 244.20
Ende einer Fahrradstraße, doppelseitig
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
600 x 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Straßenübergänge, Kreuzungen, Ausfahrten