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Verkehrszeichen 241-31 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 241-31 kennzeichnet einen getrennten Rad- und Gehweg, bei dem der Radweg rechts und der Gehweg links verläuft. Es verpflichtet Fußgänger und Radfahrer, jeweils ausschließlich den zugewiesenen Wegteil zu benutzen. Eine gegenseitige Nutzung ist nicht zulässig.
Das Schild wird dort eingesetzt, wo der zur Verfügung stehende Weg dauerhaft baulich oder optisch getrennt ist. Voraussetzung ist eine klar erkennbare Trennung der Verkehrsflächen. Die Anordnung erfolgt, wenn eine parallele Führung beider Verkehrsarten erforderlich ist und die räumlichen Bedingungen eine getrennte Nutzung ermöglichen.
VZ 241-31 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts – auf einen Blick
- Vorgeschriebene getrennte Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer
- Radweg rechts, Gehweg links
- Zulässig nur bei dauerhaft erkennbarer Trennung der Wegeführung
- Keine Nutzung durch andere Fahrzeugarten
- StVO-konformes Vorschriftzeichen gemäß Verkehrszeichenkatalog
Produkteigenschaften
VZ 241-31
Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, getrennte Geh- und Radwege mit Radverkehr rechts
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Schellen für Verkehrszeichen 241-31 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts:
Befestigungssets für Verkehrszeichen 241-31 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts:
Rohrpfosten für Verkehrszeichen 241-31 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts:
Stahlbänder für Verkehrszeichen 241-31 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts:
Rohrrahmen für Verkehrszeichen 241-31 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts:
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VZ-Nummer
278-70
Material
Aluminium
Größe
⌀ 420 mm, ⌀ 600 mm und ⌀ 750 mm