Verkehrszeichen 241-31 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 241-31 kennzeichnet einen getrennten Rad- und Gehweg, bei dem der Radweg rechts und der Gehweg links verläuft. Es verpflichtet Fußgänger und Radfahrer, jeweils ausschließlich den zugewiesenen Wegteil zu benutzen. Eine gegenseitige Nutzung ist nicht zulässig.

Das Schild wird dort eingesetzt, wo der zur Verfügung stehende Weg dauerhaft baulich oder optisch getrennt ist. Voraussetzung ist eine klar erkennbare Trennung der Verkehrsflächen. Die Anordnung erfolgt, wenn eine parallele Führung beider Verkehrsarten erforderlich ist und die räumlichen Bedingungen eine getrennte Nutzung ermöglichen.

VZ 241-31 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts – auf einen Blick

  • Vorgeschriebene getrennte Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer
  • Radweg rechts, Gehweg links
  • Zulässig nur bei dauerhaft erkennbarer Trennung der Wegeführung
  • Keine Nutzung durch andere Fahrzeugarten
  • StVO-konformes Vorschriftzeichen gemäß Verkehrszeichenkatalog

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer 

VZ 241-31

Bezeichnung 

Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts

Schildtyp 

Vorschriftzeichen

Material 

Aluminium

Bauart 

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse 

RA2, RA3

Größen erhältlich 

Ø 420 mm, Ø 600 mm

Zulassung 

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich 

Öffentlicher Verkehrsraum, getrennte Geh- und Radwege mit Radverkehr rechts

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nur wenn eine dauerhaft erkennbare Trennung zwischen Gehweg (links) und Radweg (rechts) vorhanden ist und die Wegbreite für beide Verkehrsarten ausreichend ist.

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