Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
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Das Verkehrszeichen VZ 241-31 kennzeichnet einen getrennten Rad- und Gehweg, bei dem der Radweg rechts und der Gehweg links verläuft. Es verpflichtet Fußgänger und Radfahrer, jeweils ausschließlich den zugewiesenen Wegteil zu benutzen. Eine gegenseitige Nutzung ist nicht zulässig.
Das Schild wird dort eingesetzt, wo der zur Verfügung stehende Weg dauerhaft baulich oder optisch getrennt ist. Voraussetzung ist eine klar erkennbare Trennung der Verkehrsflächen. Die Anordnung erfolgt, wenn eine parallele Führung beider Verkehrsarten erforderlich ist und die räumlichen Bedingungen eine getrennte Nutzung ermöglichen.
VZ 241-31
Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, getrennte Geh- und Radwege mit Radverkehr rechts