Durchmesser
Erhältlich in Ø 48 mm, Ø 60 mm und Ø 76 mm
Klemmklotzbreite
90 mm
Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig
konfigurierte Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.
Verpackungseinheit | Preis pro |
---|---|
Fertig konfigurieren zum Anzeigen. | Fertig konfigurieren um Daten anzuzeigen. |
Das Verkehrszeichen VZ 156-10 kennzeichnet die erste Stufe einer gestaffelten Ankündigung für einen Bahnübergang. Die dreistreifige rote Schrägbake zeigt an, dass sich der Übergang in rund 240 m Entfernung befindet. Es wird ausschließlich außerhalb geschlossener Ortschaften verwendet.
Das Schild kombiniert die standardisierte Gefahrzeichen-Darstellung (Zug-Symbol im roten Dreieck) mit der dreistreifigen Bake als festem Entfernungsmarker. Es bildet den Auftakt einer dreistufigen Folge: Nach VZ 156-10 folgen in etwa 160 m Entfernung VZ 159 (zweistreifige Bake) und in etwa 80 m Entfernung VZ 162 (einstreifige Bake).
Im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt die Aufstellung immer rechts der Fahrbahn. Bei Richtungsfahrbahnen ist eine zusätzliche linke Version möglich. Die präzise Positionierung erfolgt nach Maßgabe der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, in Abstimmung mit Bahnträgern oder Infrastrukturbetreibern.
VZ 156-10
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake
Gefahrzeichen mit Zusatzbake
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
SL 630 mm, SL 900 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, außerorts, Bahnübergangsankündigung bei ca. 240 m