Verkehrszeichen 156-10 Bahnübergang mit dreistreifiger Bake - Reflexionsklasse: RA3

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Größe
SL 630
für Geschwindigkeit 0-49 km/h
SL 900
für Geschwindigkeit 50-100 km/h
Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
ab 98,18 € / Stück
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Reflexionsklassen verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 156-10 kennzeichnet die erste Stufe einer gestaffelten Ankündigung für einen Bahnübergang. Die dreistreifige rote Schrägbake zeigt an, dass sich der Übergang in rund 240 m Entfernung befindet. Es wird ausschließlich außerhalb geschlossener Ortschaften verwendet.

Das Schild kombiniert die standardisierte Gefahrzeichen-Darstellung (Zug-Symbol im roten Dreieck) mit der dreistreifigen Bake als festem Entfernungsmarker. Es bildet den Auftakt einer dreistufigen Folge: Nach VZ 156-10 folgen in etwa 160 m Entfernung VZ 159 (zweistreifige Bake) und in etwa 80 m Entfernung VZ 162 (einstreifige Bake).

Im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt die Aufstellung immer rechts der Fahrbahn. Bei Richtungsfahrbahnen ist eine zusätzliche linke Version möglich. Die präzise Positionierung erfolgt nach Maßgabe der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, in Abstimmung mit Bahnträgern oder Infrastrukturbetreibern.

VZ 156-10 Bahnübergang mit dreistreifiger Bake – auf einen Blick

  • Verkehrszeichen VZ 156-10 gemäß StVO
  • Dreistreifige Bake = Ankündigung bei ca. 240 m vor Bahnübergang
  • Teil einer dreistufigen Entfernungskennzeichnung (mit VZ 159, VZ 162)
  • Geeignet für öffentlichen Verkehrsraum außerorts
  • Verwendung bei höherer Geschwindigkeit und unübersichtlicher Strecke

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 156-10

Bezeichnung

Bahnübergang mit dreistreifiger Bake

Schildtyp

Gefahrzeichen mit Zusatzbake

Material

Aluminium

Bauart

Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

SL 630 mm, SL 900 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, außerorts, Bahnübergangsankündigung bei ca. 240 m

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, gemäß StVO ist die dreistreifige Bake ausschließlich für den Einsatz außerorts vorgesehen, wo höhere Geschwindigkeiten eine gestaffelte Ankündigung erfordern. Innerorts genügt in der Regel das alleinstehende Gefahrzeichen VZ 151.
VZ 156-10 steht ca. 240 m vor dem Bahnübergang, VZ 159 ca. 160 m und VZ 162 ca. 80 m davor – jeweils in gleichmäßigen 80-Meter-Abständen.

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