Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
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Das Verkehrszeichen VZ 156-10 kennzeichnet die erste Stufe einer gestaffelten Ankündigung für einen Bahnübergang. Die dreistreifige rote Schrägbake zeigt an, dass sich der Übergang in rund 240 m Entfernung befindet. Es wird ausschließlich außerhalb geschlossener Ortschaften verwendet.
Das Schild kombiniert die standardisierte Gefahrzeichen-Darstellung (Zug-Symbol im roten Dreieck) mit der dreistreifigen Bake als festem Entfernungsmarker. Es bildet den Auftakt einer dreistufigen Folge: Nach VZ 156-10 folgen in etwa 160 m Entfernung VZ 159 (zweistreifige Bake) und in etwa 80 m Entfernung VZ 162 (einstreifige Bake).
Im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt die Aufstellung immer rechts der Fahrbahn. Bei Richtungsfahrbahnen ist eine zusätzliche linke Version möglich. Die präzise Positionierung erfolgt nach Maßgabe der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, in Abstimmung mit Bahnträgern oder Infrastrukturbetreibern.
VZ 156-10
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake
Gefahrzeichen mit Zusatzbake
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
SL 630 mm, SL 900 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, außerorts, Bahnübergangsankündigung bei ca. 240 m