Anzahl der Klemmschellen
2 Stück (für Rohrpfosten Ø 60 mm)
Schrauben
4x Flachrundschrauben M8x25, A2-70, DIN 603
Muttern
4x Sechskantmuttern M8, A4-70, ISO 4032
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Das Verkehrszeichen VZ 101-25 warnt vor Steinschlag – also vor Felsmaterial, das von Hängen auf die Fahrbahn gelangen oder bereits dort liegen kann. Die Besonderheit dieses Zeichens liegt in der Aufstellung auf der linken Straßenseite, wenn sich die gefährdende Felspartie links der Fahrbahn befindet.
Die tatsächliche Gefährdung kann sich über die gesamte Fahrbahnbreite erstrecken, doch das Schild wird links montiert, wenn die Steinschlagquelle von dort ausgeht und für Fahrer nicht klar erkennbar ist. Der Einsatz erfolgt ausschließlich bei konkreter Gefahr durch instabile Hänge, deren Gefahrenlage nicht offensichtlich ist – beispielsweise in Kurven, Senken oder bei dichter Vegetation.
In Bergregionen, wo ständig mit Steinschlag gerechnet werden muss, ist das Schild nicht vorgesehen, da dort eine permanente Erwartungshaltung besteht. VZ 101-25 dient dazu, Verkehrsteilnehmer gezielt vor unvorhersehbaren Risiken zu schützen.
VZ 101-25
Steinschlag, Aufstellung links
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
SL 630 mm, SL 900 mm, SL 1260 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, linksseitige Felspartien mit Steinschlaggefahr