Verkehrszeichen 101-25 Steinschlag, Aufstellung links - Größe: SL 630

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 36,84 € / Stück
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Größen verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 101-25 warnt vor Steinschlag – also vor Felsmaterial, das von Hängen auf die Fahrbahn gelangen oder bereits dort liegen kann. Die Besonderheit dieses Zeichens liegt in der Aufstellung auf der linken Straßenseite, wenn sich die gefährdende Felspartie links der Fahrbahn befindet.

Die tatsächliche Gefährdung kann sich über die gesamte Fahrbahnbreite erstrecken, doch das Schild wird links montiert, wenn die Steinschlagquelle von dort ausgeht und für Fahrer nicht klar erkennbar ist. Der Einsatz erfolgt ausschließlich bei konkreter Gefahr durch instabile Hänge, deren Gefahrenlage nicht offensichtlich ist – beispielsweise in Kurven, Senken oder bei dichter Vegetation.

In Bergregionen, wo ständig mit Steinschlag gerechnet werden muss, ist das Schild nicht vorgesehen, da dort eine permanente Erwartungshaltung besteht. VZ 101-25 dient dazu, Verkehrsteilnehmer gezielt vor unvorhersehbaren Risiken zu schützen.

VZ 101-25 Steinschlag, Aufstellung links – auf einen Blick

  • Warnung vor herabfallendem oder liegendem Gestein auf der Fahrbahn
  • Aufstellung links, wenn die Gefahrenquelle links liegt
  • Einsatz nur bei nicht erkennbarer, konkreter Gefahr

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 101-25

Bezeichnung

Steinschlag, Aufstellung links

Schildtyp

Gefahrzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

SL 630 mm, SL 900 mm, SL 1260 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, linksseitige Felspartien mit Steinschlaggefahr

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Verkehrszeichen VZ 101-25 wird verwendet, wenn sich die Gefahrenquelle – etwa ein Felshang mit möglichem Steinschlag – auf der linken Seite der Fahrbahn befindet und für Verkehrsteilnehmer schlecht einsehbar ist. In diesem Fall wird das Schild alleinstehend auf der linken Straßenseite montiert, nicht zusätzlich zur rechten Seite. Nur bei beidseitiger Gefahr ist eine doppelte Beschilderung erforderlich.

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