Produktbeschreibung
Das Zeichen 281.1 hebt das Überholverbot zum Schutz einspuriger Fahrzeuge wieder auf. Ab hier dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen wieder überholen – erkennbar an den grauen, durchgestrichenen Fahrzeug-Piktogrammen auf weißer Ronde.
Wo das Überholverbot für Einspurige endet
Das Zeichen 281.1 beendet das mit dem Zeichen 277.1 angeordnete Verbot, einspurige Fahrzeuge zu überholen. Weil dieses Verbot fast immer an einer örtlich klar begrenzten Stelle hängt – einer Engstelle, einer Kurve, einer Gefällstrecke –, ist der Punkt, an dem es enden soll, meist gut erkennbar.
Was ab hier wieder erlaubt ist
Mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen dürfen ab dem Zeichen 281.1 wieder ein- und mehrspurige Fahrzeuge überholen, sofern die allgemeinen Regeln des § 5 StVO eingehalten werden. Für Fahrräder, Mofas und Motorräder ohne Beiwagen hatte sich ohnehin nichts geändert.
281.1 oder 282 – was hebt das Verbot auf?
Das Zeichen 281.1 beendet ausschließlich das Zeichen 277.1. Gilt an derselben Stelle zusätzlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung, hebt das Zeichen 282 beides gemeinsam auf.
Warum hier oft gar kein eigenes Schild nötig ist
Genau diese örtliche Klarheit macht das Ende-Zeichen häufig entbehrlich. Die StVO kennzeichnet das Ende einer Verbotsstrecke nicht, wenn eine von zwei Bedingungen erfüllt ist – und beide passen zum typischen Einsatz des 277.1:
- Das Verbot gilt nur für eine kurze Strecke und die Länge steht auf einem Zusatzzeichen, etwa 1001-30 „auf … m". Eine Engstelle von 300 m ist genau so ein Fall.
- Das Verbotszeichen ist zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht und aus der Örtlichkeit ergibt sich zweifelsfrei, von wo an die Gefahr nicht mehr besteht – nach einer ausgeschilderten Kurve etwa.
Prüfen Sie also zuerst, ob ein Zusatzzeichen am Anfangsstandort reicht. Erst wenn beides nicht greift, brauchen Sie das 281.1 – dann außerorts passend zur beidseitigen Aufstellung des 277.1, also im Paar.
Technische Daten
- Form & Größe: rund, Ø 600 mm
- Reflexfolie: RA2 (Standard) oder RA3 (heller, weiter sichtbar)
- Material: Aluminium
- Bauform: Flachform (2/3 mm), Rundform oder Alform
- Oberfläche: Standard, Anti-Graffiti oder Anti-Sticker
- Montage: auf Rohrpfosten Ø 60/76 mm mit passenden Befestigungssets
- Zulassung: StVO-konform, RAL-Gütezeichen + CE
Ein Durchmesser, passend zum 277.1
Wie das zugehörige Anfangszeichen liefern wir auch dieses Ende-Zeichen ausschließlich in Ø 600 mm, wahlweise mit RA2- oder RA3-Folie. Das entspricht der Regelgröße für Aufstellorte mit mehr als 20 bis 80 km/h – und damit den Engstellen, Kurven und Gefällstrecken, an denen das 277.1 überhaupt angeordnet werden darf. Zur Montage passen unsere Rohrpfosten und Befestigungssets.