Verkehrszeichen 281.1 Ende des Verbots des Überholens von einsp. Fahrz. - Bauart: Alform I

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Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
Laminat
Anti-Graffiti
Anti-Sticker
Standard
Bohrung
Ohne Bohrung
Standard-Lochplan
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Zeichen 281.1 hebt das Überholverbot zum Schutz einspuriger Fahrzeuge wieder auf. Ab hier dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen wieder überholen – erkennbar an den grauen, durchgestrichenen Fahrzeug-Piktogrammen auf weißer Ronde.

Wo das Überholverbot für Einspurige endet

Das Zeichen 281.1 beendet das mit dem Zeichen 277.1 angeordnete Verbot, einspurige Fahrzeuge zu überholen. Weil dieses Verbot fast immer an einer örtlich klar begrenzten Stelle hängt – einer Engstelle, einer Kurve, einer Gefällstrecke –, ist der Punkt, an dem es enden soll, meist gut erkennbar.

Was ab hier wieder erlaubt ist

Mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen dürfen ab dem Zeichen 281.1 wieder ein- und mehrspurige Fahrzeuge überholen, sofern die allgemeinen Regeln des § 5 StVO eingehalten werden. Für Fahrräder, Mofas und Motorräder ohne Beiwagen hatte sich ohnehin nichts geändert.

281.1 oder 282 – was hebt das Verbot auf?

Das Zeichen 281.1 beendet ausschließlich das Zeichen 277.1. Gilt an derselben Stelle zusätzlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung, hebt das Zeichen 282 beides gemeinsam auf.

Warum hier oft gar kein eigenes Schild nötig ist

Genau diese örtliche Klarheit macht das Ende-Zeichen häufig entbehrlich. Die StVO kennzeichnet das Ende einer Verbotsstrecke nicht, wenn eine von zwei Bedingungen erfüllt ist – und beide passen zum typischen Einsatz des 277.1:

  • Das Verbot gilt nur für eine kurze Strecke und die Länge steht auf einem Zusatzzeichen, etwa 1001-30 „auf … m". Eine Engstelle von 300 m ist genau so ein Fall.
  • Das Verbotszeichen ist zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht und aus der Örtlichkeit ergibt sich zweifelsfrei, von wo an die Gefahr nicht mehr besteht – nach einer ausgeschilderten Kurve etwa.

Prüfen Sie also zuerst, ob ein Zusatzzeichen am Anfangsstandort reicht. Erst wenn beides nicht greift, brauchen Sie das 281.1 – dann außerorts passend zur beidseitigen Aufstellung des 277.1, also im Paar.

Technische Daten

  • Form & Größe: rund, Ø 600 mm
  • Reflexfolie: RA2 (Standard) oder RA3 (heller, weiter sichtbar)
  • Material: Aluminium
  • Bauform: Flachform (2/3 mm), Rundform oder Alform
  • Oberfläche: Standard, Anti-Graffiti oder Anti-Sticker
  • Montage: auf Rohrpfosten Ø 60/76 mm mit passenden Befestigungssets
  • Zulassung: StVO-konform, RAL-Gütezeichen + CE

Ein Durchmesser, passend zum 277.1

Wie das zugehörige Anfangszeichen liefern wir auch dieses Ende-Zeichen ausschließlich in Ø 600 mm, wahlweise mit RA2- oder RA3-Folie. Das entspricht der Regelgröße für Aufstellorte mit mehr als 20 bis 80 km/h – und damit den Engstellen, Kurven und Gefällstrecken, an denen das 277.1 überhaupt angeordnet werden darf. Zur Montage passen unsere Rohrpfosten und Befestigungssets.

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 281.1

Bezeichnung

Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In derselben Ausführung wie das vorausgehende Zeichen 277.1: Aluminium, Ø 600 mm, RA2 oder RA3, wählbar als Flachform, Rundform oder Alform I mit Standard-, Anti-Graffiti- oder Anti-Sticker-Oberfläche – RAL-Gütezeichen und CE-Kennzeichnung inklusive.
Oft ja. Die StVO lässt das Ende unbezeichnet, sofern der Abschnitt kurz ist und seine Ausdehnung schon am Anfangszeichen abgelesen werden kann – an einer Engstelle also über 1001-30 „auf … m" unter dem Zeichen 277.1. Ebenso entfällt es, wenn das Verbotszeichen mit einem Gefahrzeichen kombiniert ist und vor Ort zweifelsfrei erkennbar ist, wo die Gefahr endet. Bleibt es beim eigenen Schild, gilt außerorts dieselbe Paarregel wie beim Anfangszeichen.
Es beendet ein zuvor mit Zeichen 277.1 angeordnetes Überholverbot zum Schutz einspuriger Fahrzeuge. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen dürfen ab hier wieder überholen.
Das 281.1 hebt ausschließlich das Überholverbot nach Zeichen 277.1 auf. Bestand an derselben Stelle zusätzlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung, beendet das Zeichen 282 beides gemeinsam.

Schellen für Verkehrszeichen 281.1 Ende des Verbots des Überholens von einsp. Fahrz. - Bauart: Alform I:

Jochschelle

Anwendung

Montage von flachen Verkehrszeichen an Rohrpfosten

Durchmesser

60 mm, 76 mm

Lochabstand

70 mm gemäß IVZ-Norm

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Super-Klemmschelle

Material

Edelstahl, korrosionsbeständig (A2-70, A4-70)

Durchmesseroptionen

Ø 48 mm, Ø 60 mm, Ø 76 mm, Ø 89 mm, Ø 108 mm

Schrauben und Muttern

M8, ISO 4032, DIN 603

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Befestigungssets für Verkehrszeichen 281.1 Ende des Verbots des Überholens von einsp. Fahrz. - Bauart: Alform I:

Befestigungsset für ein Alform-Schild

Material

Edelstahl (A2-70, A4-70), korrosionsbeständig und langlebig

Anwendung

Befestigung von Alform-Verkehrszeichen an Rohrpfosten Ø 60 mm

Lieferumfang

2 x Alform-Klemmschelle, 4 x Flachrundschrauben, 4 x Sechskantmuttern, 4 x Unterlegscheiben

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Rohrrahmen für Verkehrszeichen 281.1 Ende des Verbots des Überholens von einsp. Fahrz. - Bauart: Alform I:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 281.1 Ende des Verbots des Überholens von einsp. Fahrz. - Bauart: Alform I:

Rohrpfosten mit Erdanker und Rohrkappe | IVZ Norm

Einsatzbereich

Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen, Sicherung von Baustellen und öffentlichen Plätzen, Organisation bei Veranstaltungen

Korrosionsschutz

Feuerverzinkt für hohe Korrosionsbeständigkeit (Stahl-Rohrpfosten)

Montage

Einfache und schnelle Montage ohne zusätzliche Fundamente

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Stahlbänder für Verkehrszeichen 281.1 Ende des Verbots des Überholens von einsp. Fahrz. - Bauart: Alform I: