Material
Edelstahl, A2-70
Muttern
Sechskantmuttern, M8, A4-70, ISO 4032
Unterlegscheiben
Form A für M8, A2-70, ISO 7089
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Das Zeichen 281.1 hebt das Überholverbot zum Schutz einspuriger Fahrzeuge wieder auf. Ab hier dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen wieder überholen – erkennbar an den grauen, durchgestrichenen Fahrzeug-Piktogrammen auf weißer Ronde.
Das Zeichen 281.1 beendet das mit dem Zeichen 277.1 angeordnete Verbot, einspurige Fahrzeuge zu überholen. Weil dieses Verbot fast immer an einer örtlich klar begrenzten Stelle hängt – einer Engstelle, einer Kurve, einer Gefällstrecke –, ist der Punkt, an dem es enden soll, meist gut erkennbar.
Mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen dürfen ab dem Zeichen 281.1 wieder ein- und mehrspurige Fahrzeuge überholen, sofern die allgemeinen Regeln des § 5 StVO eingehalten werden. Für Fahrräder, Mofas und Motorräder ohne Beiwagen hatte sich ohnehin nichts geändert.
Das Zeichen 281.1 beendet ausschließlich das Zeichen 277.1. Gilt an derselben Stelle zusätzlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung, hebt das Zeichen 282 beides gemeinsam auf.
Genau diese örtliche Klarheit macht das Ende-Zeichen häufig entbehrlich. Die StVO kennzeichnet das Ende einer Verbotsstrecke nicht, wenn eine von zwei Bedingungen erfüllt ist – und beide passen zum typischen Einsatz des 277.1:
Prüfen Sie also zuerst, ob ein Zusatzzeichen am Anfangsstandort reicht. Erst wenn beides nicht greift, brauchen Sie das 281.1 – dann außerorts passend zur beidseitigen Aufstellung des 277.1, also im Paar.
Wie das zugehörige Anfangszeichen liefern wir auch dieses Ende-Zeichen ausschließlich in Ø 600 mm, wahlweise mit RA2- oder RA3-Folie. Das entspricht der Regelgröße für Aufstellorte mit mehr als 20 bis 80 km/h – und damit den Engstellen, Kurven und Gefällstrecken, an denen das 277.1 überhaupt angeordnet werden darf. Zur Montage passen unsere Rohrpfosten und Befestigungssets.
VZ 281.1
Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken