Material
Feuerverzinkter Stahl für langanhaltenden Korrosionsschutz
Anwendung
Seitliche Befestigung von Flachverkehrszeichen an Pfosten
Pfostendurchmesser
Verfügbar für 48 mm, 60 mm, 76 mm, 108 mm Pfosten
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Wo mehrere Fahrstreifen unterschiedlich geführt werden, endet ein 70er-Abschnitt nicht zwangsläufig für alle gleichzeitig. Das Zeichen 278-70 beendet die angeordneten 70 km/h – je nach Anbringung nur für einen einzelnen Fahrstreifen oder für die gesamte Fahrbahn.
An Autobahnauf- und -abfahrten, auf Kraftfahrstraßen, in Ortsdurchfahrten und an Baustellenabschnitten, in denen zuvor 70 km/h angeordnet waren.
Die StVO lässt ausdrücklich zu, das Zeichen in eine Fahrstreifentafel, eine Einengungstafel oder eine Aufweitungstafel zu integrieren. Dann bezieht es sich nur auf den jeweiligen Fahrstreifen, für den die zulässige Höchstgeschwindigkeit vorher angeordnet worden war (StVO Anlage 2). Steht es dagegen einzeln am Fahrbahnrand, betrifft es die ganze Fahrbahn – so wie das VZ 274-70, mit dem der Abschnitt beginnt.
Bei 70 km/h am Aufstellungsort führt die VwV-StVO zur Regelgröße 2 mit Ø 600 mm. Für schnellere Streckenabschnitte gibt es Ø 750 mm, für enge Querschnitte Ø 420 mm – lieferbar in RA2 oder RA3.
VZ 278-70
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Land-, Kreis- und Bundesstraßen, Kraftfahrstraßen