Verkehrsschild Ende zul. Höchstgeschw. 70 Ø600 2mm RA1

VZ 278-70 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70

Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig konfigurierte Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.

ab 37,73 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
Konfigurieren
Verpackungseinheit Preis pro
Fertig konfigurieren zum Anzeigen. Fertig konfigurieren um Daten anzuzeigen.
Öffnungszeiten Support phm innotech
Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?
Rufen Sie uns unter der 089 1222 838 00 an!

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 278-70 „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70“ gehört zu den Vorschriftzeichen der StVO. Es hebt ein zuvor angeordnetes Tempolimit von 70 km/h auf. Erkennbar ist es an der grauen Zahl 70 mit fünf schwarzen Schrägstreifen.

Bedeutung und Funktion: Das Schild zeigt an, dass die bisher gültige 70 km/h-Beschränkung endet. Ab hier gelten die allgemeinen oder ausgeschilderten Temporegeln, etwa die Richtgeschwindigkeit auf Schnellstraßen oder Autobahnen.

Einsatzbereiche: Eingesetzt wird VZ 278-70 typischerweise nach Abschnitten mit Tempo 70, etwa hinter Baustellen, Ortsausgängen oder besonderen Streckenabschnitten mit vorheriger Limitierung. Es steht gut sichtbar und wird üblicherweise nicht wiederholt.

Besonderheiten: Das Schild kann auch nur für einzelne Fahrstreifen gelten, zum Beispiel bei mehrspurigen Straßen mit unterschiedlichen Limits.

Kurz zusammengefasst:

  • hebt ein angeordnetes 70 km/h-Limit auf
  • wird meist auf Schnellstraßen oder nach Baustellen genutzt
  • gilt ab Schildstandort

Produkteigenschaften

VZ-Nummer

278-70

Material

Aluminium

Größe

⌀ 420 mm, ⌀ 600 mm und ⌀ 750 mm

Reflexionsklasse

RA2 oder RA3

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm oder Randform

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab dem Moment, in dem es passiert wird.
Ja, sofern dort zuvor explizit Tempo 70 angeordnet wurde – etwa zur Gefahrenabwehr. Das Schild markiert dann das Ende dieser Begrenzung.
Typischerweise nach Bereichen mit vorgeschriebener Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, z. B. hinter Ortsausgängen, nach Lärmschutzabschnitten oder am Ende besonderer Streckenregelungen.

Rohrpfosten für VZ 278-70 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70:

Schellen für VZ 278-70 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70:

Rohrrahmen für VZ 278-70 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70:

Stahlbänder für VZ 278-70 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 70: