Verkehrszeichen 278-60 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 60

Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig konfigurierte Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.

ab 37,73 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
Konfigurieren
Verpackungseinheit Preis pro
Fertig konfigurieren zum Anzeigen. Fertig konfigurieren um Daten anzuzeigen.
Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?
Rufen Sie uns unter der 089 1222 838 00 an!

Produktbeschreibung

Dieses Verkehrszeichen weist auf das Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h hin. Es zeigt einen weißen Kreis mit einem roten Rand und der Zahl "60" in schwarzer Schrift, die durchgestrichen ist. Fahrzeuge dürfen ab diesem Punkt schneller als 60 km/h fahren.

Produkteigenschaften

VZ-Nummer

278-60

Stahlbänder für Verkehrszeichen 278-60 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 60:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 278-60 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 60:

Rohrpfosten mit Erdanker und Rohrkappe | IVZ Norm

Einsatzbereich

Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen, Sicherung von Baustellen und öffentlichen Plätzen, Organisation bei Veranstaltungen

Korrosionsschutz

Feuerverzinkt für hohe Korrosionsbeständigkeit (Stahl-Rohrpfosten)

Montage

Einfache und schnelle Montage ohne zusätzliche Fundamente

Produkt ansehen

Schellen für Verkehrszeichen 278-60 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 60:

Leichte Schiebeschelle

Material

Flachstahl 40 x 5 mm

Durchmesser

Ø 48 mm, Ø 60 mm, Ø 76 - 219 mm

Schrauben

Sechskantschrauben M10 in verschiedenen Längen, je nach Durchmesser

Produkt ansehen

Befestigungssets für Verkehrszeichen 278-60 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 60:

Befestigungsset für ein Alform-Schild

Material

Edelstahl (A2-70, A4-70), korrosionsbeständig und langlebig

Anwendung

Befestigung von Alform-Verkehrszeichen an Rohrpfosten Ø 60 mm

Lieferumfang

2 x Alform-Klemmschelle, 4 x Flachrundschrauben, 4 x Sechskantmuttern, 4 x Unterlegscheiben

Produkt ansehen

Rohrrahmen für Verkehrszeichen 278-60 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 60: