Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
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Auf Landstraßen ist die 60 eine der häufigsten Tempovorgaben – und dieses Zeichen beendet sie. Für einen Teil des Verkehrs ändert sich dadurch allerdings gar nichts: Wer schwer geladen unterwegs ist, fährt danach genauso langsam weiter wie vorher.
Am Ende von 60er-Abschnitten auf Land- und Kreisstraßen, meist hinter Kurvenbereichen, Kreuzungen, Ortsdurchfahrten oder abgeschlossenen Baustellen.
Außerorts gilt ohne Beschilderung eine gestaffelte Höchstgeschwindigkeit (§ 3 Abs. 3 StVO): Pkw und Kraftfahrzeuge bis 3,5 t dürfen 100 km/h, Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 t sowie Kraftomnibusse 80 km/h – Kraftfahrzeuge über 7,5 t dagegen nur 60 km/h. Endet also eine 60er-Beschränkung, bleibt es für schwere Lkw bei 60; schneller werden dürfen vor allem Pkw. Angeordnet wird die Begrenzung mit dem VZ 274-60.
Maßgebend ist die am Aufstellungsort geltende Höchstgeschwindigkeit (VwV-StVO): bei mehr als 20 bis 80 km/h ist Ø 600 mm die Regelgröße. Ø 420 mm dient beengten Verhältnissen, Ø 750 mm schnelleren Straßen. Alle drei Größen gibt es in RA2 oder RA3.
VZ 278-60
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 60
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Land-, Kreis- und Bundesstraßen, Kraftfahrstraßen