Material
Stahl (feuerverzinkt)
Schildaufnahme
Passend für ein Ronde-Schild
Bodenfreiheit
1000 oder 2250 mm
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| Verpackungseinheit | Preis pro |
|---|---|
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Ein häufiges Missverständnis vorweg: Dieses Zeichen beendet keine Tempo-30-Zone. Das 278-30 hebt eine streckenbezogene 30er-Beschränkung auf, also eine, die für einen bestimmten Abschnitt angeordnet wurde. Für Zonen ist ein ganz anderes Zeichen zuständig.
Am Ende streckenbezogener 30er-Abschnitte – etwa vor Schulen, Kindergärten und Pflegeheimen, an Gefahrenstellen oder in Baustellenbereichen.
Wurde die 30 mit dem Einzelzeichen VZ 274-30 für einen Streckenabschnitt angeordnet, endet sie mit diesem 278-30 oder mit dem Zeichen 282. Eine Tempo-30-Zone wird dagegen flächig für ein ganzes Gebiet angeordnet und endet ausschließlich mit dem VZ 274.2. Wer dort ein 278-30 aufstellt, greift zum falschen Schild.
Bei 30 km/h am Aufstellungsort führt die VwV-StVO zur Regelgröße 2 (Ø 600 mm). In beengten Straßenräumen – etwa in Wohngebieten mit schmalem Seitenraum – ist Ø 420 mm die Alternative, Ø 750 mm die auffälligere Variante. Folie wahlweise RA2 oder RA3.
VZ 278-30
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Ortsdurchfahrten, Land- und Kreisstraßen, Gefahrenstellen