Verkehrszeichen 274-30 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30

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Produktbeschreibung

Verkehrszeichen VZ 274-30 legt gemäß § 41 Abs. 1 StVO verbindlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fest und ist ein unverzichtbares Vorschriftzeichen im deutschen Straßenverkehr. Es wird eingesetzt, wenn die Straßenverkehrsbehörde ein Tempolimit von 30 km/h anordnet, etwa in verkehrsberuhigten Bereichen, vor Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen oder Krankenhäusern. Das Zeichen gilt für alle Kraftfahrzeuge ab dem Schildstandort und bleibt bis zur Aufhebung oder Änderung durch ein weiteres Verkehrszeichen bestehen. Häufig wird das Verkehrszeichen VZ 274-30 auch an Fahrbahnschwellen oder in Kombination mit anderen Gefahrzeichen verwendet, um die Verkehrsteilnehmenden auf besondere Gefahren hinzuweisen. Zusatzzeichen wie „bei Nässe“ oder „für bestimmte Fahrzeugklassen“ kommen nur in spezifischen Fällen zum Einsatz.

VZ 274-30 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 – auf einen Blick

  • Verbindliche Geschwindigkeitsregelung gemäß StVO § 41
  • Einsatz in verkehrsberuhigten Bereichen, vor Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen oder Krankenhäusern

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 274-30

Bezeichnung

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Flachform 2 mm, Alform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

420 mm, 600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, verkehrsberuhigte Bereiche, Schulen, Kindergärten, Seniorenheime, Krankenhäuser

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge, außer es wird durch Zusatzzeichen eine abweichende Regelung für bestimmte Fahrzeugarten angeordnet.

Schellen für Verkehrszeichen 274-30 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 274-30 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30:

Rohrrahmen für Verkehrszeichen 274-30 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 274-30 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30:

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