Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
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Verkehrszeichen VZ 274-30 legt gemäß § 41 Abs. 1 StVO verbindlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fest und ist ein unverzichtbares Vorschriftzeichen im deutschen Straßenverkehr. Es wird eingesetzt, wenn die Straßenverkehrsbehörde ein Tempolimit von 30 km/h anordnet, etwa in verkehrsberuhigten Bereichen, vor Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen oder Krankenhäusern. Das Zeichen gilt für alle Kraftfahrzeuge ab dem Schildstandort und bleibt bis zur Aufhebung oder Änderung durch ein weiteres Verkehrszeichen bestehen. Häufig wird das Verkehrszeichen VZ 274-30 auch an Fahrbahnschwellen oder in Kombination mit anderen Gefahrzeichen verwendet, um die Verkehrsteilnehmenden auf besondere Gefahren hinzuweisen. Zusatzzeichen wie „bei Nässe“ oder „für bestimmte Fahrzeugklassen“ kommen nur in spezifischen Fällen zum Einsatz.
VZ 274-30
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30
Vorschriftzeichen
Aluminium
Flachform 2 mm, Alform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, verkehrsberuhigte Bereiche, Schulen, Kindergärten, Seniorenheime, Krankenhäuser