Anwendung
Montage von flachen Verkehrszeichen an Rohrpfosten
Durchmesser
60 mm, 76 mm
Lochabstand
70 mm gemäß IVZ-Norm
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130 ist ein Sonderfall: als angeordnetes Schild ein verbindliches Limit, als allgemeine Richtgeschwindigkeit dagegen nur eine Empfehlung. Das 278-130 beendet die verbindliche Variante – die empfohlene 130 bleibt davon unberührt.
Am Ende angeordneter 130er-Abschnitte auf Autobahnen – etwa hinter Lärmschutzstrecken, Steigungen oder Gefahrenbereichen, in denen zuvor genau 130 km/h vorgeschrieben waren.
Das mit dem VZ 274-130 angeordnete Tempo 130 ist rechtlich bindend; das 278-130 hebt es auf. Danach besteht auf der Autobahn für Pkw keine generelle Höchstgeschwindigkeit mehr – es gilt aber weiterhin die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (§ 1 der Autobahn-Richtgeschwindigkeitsverordnung), eine unverbindliche Empfehlung ohne Bußgeld. Für Fahrzeuge über 3,5 t und Busse bleiben die Grenzen des § 18 Abs. 5 StVO bestehen.
Weil das Zeichen ausschließlich auf schnellen Autobahnabschnitten steht, ist Ø 750 mm die übliche Ausführung – die VwV-StVO sieht diese Größe bei mehr als 80 km/h vor. Ø 600 mm ist die kleinere Variante. Beide in RA2 oder RA3.
VZ 278-130
Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 130
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Autobahnen, Kraftfahrstraßen, Bundesstraßen