Material
Edelstahl, korrosionsbeständig und langlebig
Längenoptionen
90 mm, 140 mm, 200 mm
Lochabstände
60-70 mm, 60-120 mm, 120-180 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 274-130 macht aus einer Empfehlung eine Pflicht: Wo es steht, sind 130 km/h nicht mehr nur Richtgeschwindigkeit, sondern verbindliches Limit. Als Vorschriftzeichen nach § 41 StVO gilt es ab dem Standort – wer schneller fährt, begeht anders als beim bloßen Überschreiten der Richtgeschwindigkeit eine Ordnungswidrigkeit.
Auf Autobahnabschnitten, auf denen bewusst ein festes Tempolimit von 130 angeordnet wird, statt es bei der unverbindlichen Richtgeschwindigkeit zu belassen.
Ohne Schild sind 130 km/h auf Autobahnen nur eine Richtgeschwindigkeit – ein Überschreiten ist für sich genommen nicht bußgeldbewehrt. Steht das 274-130, wird die Zahl zum echten Limit. Bis zum 278-130 gilt die 130; das Zeichen 282 hebt sämtliche Beschränkungen auf.
Als hohes Autobahn-Tempo wird die 130 in der Regelgröße Ø 750 mm gefertigt; Ø 600 mm ist die kleinere Option. Angeboten in RA2 oder RA3.
VZ 274-130
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 130
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
600 mm, 750 mm
StVO‑konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Bundes-, Kraftfahr- und Autobahnabschnitte mit Tempolimit