Verkehrszeichen 274-70 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 - Bauart: Randform

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Durchmesser
420 mm
600 mm
750 mm
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 37,73 € / Stück
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Verkehrszeichen VZ 274-70 legt fest, dass auf bestimmten Straßenabschnitten die höchstzulässige Geschwindigkeit 70 km/h beträgt. Es ist ein Vorschriftzeichen, das insbesondere auf Landstraßen, für Streckenabschnitte außerhalb von Ortschaften oder in Übergangsbereichen zwischen städtischen und landwirtschaftlichen Gebieten aufgestellt wird. Das Zeichen sorgt dafür, dass Fahrzeugführer ihre Geschwindigkeit auf diesen Straßenabschnitten anpassen und trägt zur Erhöhung der Sicherheit und Verkehrskontrolle bei. Es bleibt bis zur Aufhebung durch ein weiteres Schild gültig. Das Schild kann in bestimmten Fällen auch mit Zusatzzeichen wie „bei Nässe“ oder „nur für bestimmte Fahrzeugarten“ kombiniert werden, um die Verkehrssicherheit weiter zu steigern.

VZ 274-70 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 – auf einen Blick

  • Reguliert die Geschwindigkeit auf Landstraßen und Straßenübergängen
  • Einsatz zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei hohem Verkehrsaufkommen oder gefährlichen Straßenabschnitten

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 274-70

Bezeichnung

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Flachform 2 mm, Alform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

420 mm, 600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Landstraßen, Übergänge zwischen Stadt und Land

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Zeichen wird auf Landstraßen und an Übergangsbereichen zwischen innerörtlichen und außerörtlichen Straßen aufgestellt, um eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h durchzusetzen.

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