Material
Feuerverzinkter Stahl
Durchmesser
42 mm, 48 mm, 60 mm, 76 mm, 108 mm
Lochabstand
70 mm, 350 mm, 500 mm, 700 mm, 900 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 274-60 setzt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h. Als Vorschriftzeichen nach § 41 StVO liegt dieser Wert typisch zwischen Stadt- und Landtempo und gilt ab dem Standort für die einzelne Strecke, bis er aufgehoben wird.
Häufig auf kurvenreichen Landstraßen, an Übergängen zwischen Ortschaft und freier Strecke oder auf breiten Ausfallstraßen, wo 50 zu niedrig, die vollen 100 aber nicht vertretbar sind.
Tempo 60 überbrückt den Sprung vom innerörtlichen 50 zum außerörtlichen 100: ein zügiger, aber noch kontrollierter Wert für Übergangsbereiche. Wo er endet, steht das 278-60 – oder das Zeichen 282 für alle Beschränkungen zusammen.
Für Tempo 60 gilt Ø 600 mm als Regelgröße (über 20 bis 80 km/h). Auf breiten Ausfallstraßen sorgt Ø 750 mm für mehr Fernwirkung, an engen Stellen genügt Ø 420 mm – wahlweise in RA2 oder RA3.
VZ 274-60
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60
Vorschriftzeichen
Aluminium
Flachform 2 mm, Alform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, innerörtliche Straßen, Landstraßen