Zeichengrößen
bis 600 mm Durchmesser
Länge
3100 mm
Durchmesser
60 mm
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50 km/h gilt innerorts ohnehin – ab der Ortstafel. Das Verkehrszeichen VZ 274-50 ordnet dieses Tempo gezielt dort an, wo es nicht automatisch greift. Als Vorschriftzeichen nach § 41 StVO setzt es die zulässige Höchstgeschwindigkeit verbindlich auf 50 km/h – ab dem Standort für die einzelne Strecke.
Außerorts und auf Landstraßen, wo sonst 100 km/h zulässig wären – an Gefahrenstellen, unübersichtlichen Abschnitten oder Ortsdurchfahrten, um das Tempo verlässlich auf 50 zu drücken.
Innerorts ergibt sich die 50 schon aus der Ortstafel – dort braucht es kein zusätzliches 274-50. Das Schild kommt deshalb vor allem außerorts zum Einsatz, wo es die 50 gegen die sonst geltenden 100 km/h durchsetzt. Beendet wird sie durch 278-50 oder Zeichen 282.
Bei Tempo 50 ist Ø 600 mm die Regelgröße (über 20 bis 80 km/h). Für beengte Ortsdurchfahrten gibt es Ø 420 mm, für gut einsehbare Landstraßen Ø 750 mm; die Reflexfolie RA2 deckt die meisten Fälle ab, RA3 die besonders anspruchsvollen.
VZ 274-50
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50
Vorschriftzeichen
Aluminium
Flachform 2 mm, Alform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, innerörtliche Straßen, Landstraßen