Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig
konfigurierte Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.
| Verpackungseinheit | Preis pro |
|---|---|
| Konfigurieren um Daten anzuzeigen. | |
50 km/h gilt innerorts ohnehin – ab der Ortstafel. Das Verkehrszeichen VZ 274-50 ordnet dieses Tempo gezielt dort an, wo es nicht automatisch greift. Als Vorschriftzeichen nach § 41 StVO setzt es die zulässige Höchstgeschwindigkeit verbindlich auf 50 km/h – ab dem Standort für die einzelne Strecke.
Außerorts und auf Landstraßen, wo sonst 100 km/h zulässig wären – an Gefahrenstellen, unübersichtlichen Abschnitten oder Ortsdurchfahrten, um das Tempo verlässlich auf 50 zu drücken.
Innerorts ergibt sich die 50 schon aus der Ortstafel – dort braucht es kein zusätzliches 274-50. Das Schild kommt deshalb vor allem außerorts zum Einsatz, wo es die 50 gegen die sonst geltenden 100 km/h durchsetzt. Beendet wird sie durch 278-50 oder Zeichen 282.
Bei Tempo 50 ist Ø 600 mm die Regelgröße (über 20 bis 80 km/h). Für beengte Ortsdurchfahrten gibt es Ø 420 mm, für gut einsehbare Landstraßen Ø 750 mm; die Reflexfolie RA2 deckt die meisten Fälle ab, RA3 die besonders anspruchsvollen.
VZ 274-50
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50
Vorschriftzeichen
Aluminium
Flachform 2 mm, Alform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, innerörtliche Straßen, Landstraßen