Verkehrszeichen 274-40 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 - Bauart: Randform

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Durchmesser
420 mm
600 mm
750 mm
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 37,73 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Verkehrszeichen VZ 274-40 markiert die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und wird vorrangig in Bereichen eingesetzt, wo eine moderate Geschwindigkeit erforderlich ist, um Gefährdungen zu reduzieren. Typische Anwendungen sind kurvenreiche Straßenabschnitte, steile Gefällstrecken oder auch in der Nähe von Schulen und Wohngebieten, wo das Verkehrsgeschehen überwacht werden muss. Durch die klare Kennzeichnung wird die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erhöht, indem sie auf das erforderliche, niedrigere Tempolimit hingewiesen werden. Dieses Zeichen bleibt in Kraft, bis ein anderes Schild das Tempolimit verändert. In Kombination mit Zusatzzeichen wie „bei Nässe“ oder „Fahrstreifenregelungen“ wird die Regelung für besondere Bedingungen präzisiert.

VZ 274-40 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 – auf einen Blick

  • Einsatz in gefährlichen Kurven, Gefällestrecken und in der Nähe von Wohngebieten
  • Verbindliche Regelung der Geschwindigkeit gemäß StVO

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 274-40

Bezeichnung

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 40

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Flachform 2 mm, Alform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

420 mm, 600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Gefahrenbereiche, Kurven, Gefällstrecken

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Zeichen 274-40 ist erforderlich, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit verbindlich auf 40 km/h beschränkt werden soll, etwa in Bereichen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial wie engen Kurven oder steilen Gefällstrecken.

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