Material
Stahl (feuerverzinkt)
Schildaufnahme
Passend für ein Ronde-Schild
Bodenfreiheit
600 oder 2250 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 274-20 ordnet Tempo 20 km/h an – die niedrige Stufe, die man vor allem aus verkehrsberuhigten Bereichen kennt. Als Vorschriftzeichen nach § 41 StVO gilt es ab dem Standort für die einzelne Strecke, bis es aufgehoben wird.
In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen und an Stellen mit viel Fußverkehr, an denen das Tempo spürbar unter das gewohnte Stadttempo gedrückt werden soll.
Für einen einzelnen Abschnitt ist das runde 274-20 richtig. Soll dagegen ein ganzer verkehrsberuhigter Geschäftsbereich langsamer werden, nimmt man stattdessen die Tempo-20-Zone, die flächig für alle Straßen darin gilt. Endet der Abschnitt, hebt ihn das 278-20 auf; das Zeichen 282 beendet gleich alle streckenbezogenen Beschränkungen.
Als niedrige Stufe wird die 20 in der Regel als Ø 420 mm ausgeführt (Regelgröße bis 20 km/h). Größere Ronden (Ø 600/750 mm) kommen zum Einsatz, wo das Schild schon von weitem wirken soll – jeweils in RA2 oder RA3.
VZ 274-20
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20
Vorschriftzeichen
Aluminium
Flachform 2 mm, Alform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, verkehrsberuhigte Bereiche, Baustellen