Verkehrszeichen 274-120 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120

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Produktbeschreibung

Verkehrszeichen VZ 274-120 schreibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h nach StVO verbindlich vor und dient der gezielten Verkehrslenkung auf modernen Straßen. Das Vorschriftzeichen kommt insbesondere auf gut ausgebauten Bundesstraßen, Kraftfahrstraßen sowie an Abschnitten von Autobahnen zum Einsatz, bei denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Gründen der Verkehrssicherheit, Lärmschutzes oder Verkehrsführung erforderlich ist. Die Anordnung gilt unmittelbar ab dem Schildstandort und bleibt bis zur Aufhebung durch ein weiteres Verkehrszeichen bestehen. Typische Anwendungsfälle sind auch saisonale Beschränkungen bei erhöhtem Verkehrsaufkommen oder im Bereich von Bauarbeiten. Zusatzzeichen werden nur verwendet, wenn einzelne Fahrzeugarten oder Zeiträume separat geregelt werden müssen.

VZ 274-120 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 – auf einen Blick

  • Verbindliche Regelung der maximalen Geschwindigkeit gemäß StVO
  • Einsatz auf Bundesstraßen, Kraftfahrstraßen und ausgewählten Autobahnabschnitten

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 274-120

Bezeichnung

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Straßen mit Geschwindigkeitsbegrenzung, Bundesstraßen, Autobahnabschnitte

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Zeichen 274-120 wird vor allem auf stark frequentierten Bundesstraßen, Kraftfahrstraßen und an Autobahnabschnitten eingesetzt, um die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss zu gewährleisten.

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