Anwendung
Montage von flachen Verkehrszeichen an Rohrpfosten
Durchmesser
60 mm, 76 mm
Lochabstand
70 mm gemäß IVZ-Norm
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Das Verkehrszeichen VZ 270.20 markiert das Ende einer Umweltzone gemäß § 45 Abs. 1f StVO. Innerhalb der Umweltzone gelten Verkehrsverbote für Fahrzeuge ohne passende Schadstoffplakette, die mit diesem Schild aufgehoben werden. Das Schild ist quadratisch und weist diagonal verlaufende schwarze Streifen über das Umweltzeichen auf, um die Aufhebung der Einschränkungen anzuzeigen.
Es wird vor allem am Ausfahrtsbereich von Umweltzonen in Städten mit Luftreinhaltegebieten eingesetzt. Das Schild ist in verschiedenen Größen erhältlich und aus robustem Aluminium gefertigt. Unterschiedliche Reflexionsklassen (RA2, RA3) sorgen für gute Sichtbarkeit auch bei schlechten Lichtverhältnissen.
VZ 270.20
Ende Umweltzone
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
420 x 420 mm, 600 x 600 mm, 840 x 840 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
z. B. Ausfahrt aus Umweltzone