Verkehrszeichen 270.20 Ende Umweltzone - Reflexionsklasse: RA2

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Größe
420 x 420
600 x 600
840 x 840
Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Laminat
Anti-Graffiti
Standard
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Reflexionsklassen verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 270.20 markiert das Ende einer Umweltzone gemäß § 45 Abs. 1f StVO. Innerhalb der Umweltzone gelten Verkehrsverbote für Fahrzeuge ohne passende Schadstoffplakette, die mit diesem Schild aufgehoben werden. Das Schild ist quadratisch und weist diagonal verlaufende schwarze Streifen über das Umweltzeichen auf, um die Aufhebung der Einschränkungen anzuzeigen.

Es wird vor allem am Ausfahrtsbereich von Umweltzonen in Städten mit Luftreinhaltegebieten eingesetzt. Das Schild ist in verschiedenen Größen erhältlich und aus robustem Aluminium gefertigt. Unterschiedliche Reflexionsklassen (RA2, RA3) sorgen für gute Sichtbarkeit auch bei schlechten Lichtverhältnissen.

VZ 270.20 Ende Umweltzone – auf einen Blick

  • Verkehrszeichen-Nummer: VZ 270.20
  • Zweck: Kennzeichnung des Endes einer Umweltzone
  • Normgerecht und verbindlich gemäß StVO
  • Material: Aluminium
  • Größen: 420 x 420 mm, 600 x 600 mm, 840 x 840 mm
  • Reflexionsklasse: RA2, RA3

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 270.20

Bezeichnung

Ende Umweltzone

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

420 x 420 mm, 600 x 600 mm, 840 x 840 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

z. B. Ausfahrt aus Umweltzone

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, nach dem Verlassen der Umweltzone gelten keine speziellen Fahrverbote mehr bezüglich der Schadstoffplakette. Dennoch müssen allgemeine Verkehrsregeln weiterhin beachtet werden.
Es wird am Ende von Umweltzonen angebracht, um Verkehrsteilnehmer darüber zu informieren, dass die Umweltzone und damit die entsprechenden Fahrverbote hier enden.

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