Durchmesser Rohrpfosten
60 mm
Lochabstand Rohrschelle
70 mm
Material Schrauben und Muttern
Edelstahl A2-70 für hohe Korrosionsbeständigkeit und Langlebigkeit
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Das Verkehrszeichen VZ 270.10 kennzeichnet den Beginn einer Umweltzone gemäß § 45 Absatz 1f StVO. Innerhalb dieser Zone gilt ein Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge, das durch Zusatzzeichen weiter differenziert werden kann. Fahrzeuge zur Beförderung schwerbehinderter oder blinder Menschen sind von diesem Verbot ausgenommen. Das Schild dient der Luftreinhaltung und ist in Städten mit hoher Luftbelastung wie München, Stuttgart oder Berlin im Einsatz.
Das Schild ist in quadratischer Form erhältlich und wird aus Aluminium gefertigt. Es entspricht den Anforderungen der StVO und des Verkehrszeichenkatalogs (VzKat) und ist in verschiedenen Reflexionsklassen (RA2, RA3) verfügbar. Die Montage erfolgt in der Regel an Masten oder Pfosten, wobei je nach Bauart entsprechende Befestigungssets benötigt werden.
VZ 270.10
Beginn einer Umweltzone
Vorschriftzeichen
Aluminium
Flachform 2 mm, Alform, Randform
RA2, RA3
Ø 600 mm, Ø 840 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
z. B. Städte mit Umweltzonen