Material
Flachstahl, 60 x 5 mm
Schrauben und Muttern
Sechskantschrauben und -muttern aus Edelstahl (A2-70), nach ISO 4017 und 4032
Unterlegscheiben
Form A, nach ISO 7089
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Das Verkehrszeichen VZ 270.10 kennzeichnet den Beginn einer Umweltzone gemäß § 45 Absatz 1f StVO. Innerhalb dieser Zone gilt ein Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge, das durch Zusatzzeichen weiter differenziert werden kann. Fahrzeuge zur Beförderung schwerbehinderter oder blinder Menschen sind von diesem Verbot ausgenommen. Das Schild dient der Luftreinhaltung und ist in Städten mit hoher Luftbelastung wie München, Stuttgart oder Berlin im Einsatz.
Das Schild ist in quadratischer Form erhältlich und wird aus Aluminium gefertigt. Es entspricht den Anforderungen der StVO und des Verkehrszeichenkatalogs (VzKat) und ist in verschiedenen Reflexionsklassen (RA2, RA3) verfügbar. Die Montage erfolgt in der Regel an Masten oder Pfosten, wobei je nach Bauart entsprechende Befestigungssets benötigt werden.
VZ 270.10
Beginn einer Umweltzone
Vorschriftzeichen
Aluminium
Flachform 2 mm, Alform, Rundform
RA2, RA3
Ø 600 mm, Ø 840 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
z. B. Städte mit Umweltzonen