Verkehrszeichen 261 Verbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern - Bauart: Flachform 2

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Durchmesser
600 mm
750 mm
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 52,87 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Verkehrszeichen VZ 261 kennzeichnet das Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gemäß StVO. Das Schild richtet sich an Gefahrguttransporte, die mit der orangefarbenen Warntafel nach ADR gekennzeichnet sind, und verbietet ihnen die Durchfahrt auf entsprechend beschilderten Strecken. Der Einsatz erfolgt vor allem an sensiblen Bereichen wie Tunneln, Brücken, Wasserschutzgebieten, Ortsdurchfahrten oder in der Nähe von Versorgungsanlagen, um Risiken für Menschen, Umwelt und Infrastruktur zu minimieren. Über Zusatzschilder lassen sich Ausnahmen oder bestimmte Routenregelungen gezielt steuern. VZ 261 sorgt für erhöhte Sicherheit und kontrollierten Gefahrgutverkehr im Straßenraum.

VZ 261 Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern – auf einen Blick

  • Gilt für alle Gefahrguttransporter mit ADR-Kennzeichnung
  • Einsatz an Tunneln, Brücken, Wasserschutz- und Stadtgebieten
  • Erhöht Schutz von Menschen und Umwelt
  • Regelungen durch Zusatzschild möglich

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 261

Bezeichnung

Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Durchmesser

600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Gefahrgutstrecken, Tunnel, Brücken, Wasserschutzgebiete

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Verbot greift nur, wenn das Fahrzeug gemäß ADR-Verordnung eine orangefarbene Warntafel führen muss. Fahrzeuge ohne diese Kennzeichnung, also ohne gefährliche Ladung im Sinne der ADR, dürfen die Strecke passieren.

Befestigungssets für Verkehrszeichen 261 Verbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern - Bauart: Flachform 2:

Befestigungsset für ein Alform-Schild

Material

Edelstahl (A2-70, A4-70), korrosionsbeständig und langlebig

Anwendung

Befestigung von Alform-Verkehrszeichen an Rohrpfosten Ø 60 mm

Lieferumfang

2 x Alform-Klemmschelle, 4 x Flachrundschrauben, 4 x Sechskantmuttern, 4 x Unterlegscheiben

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Schellen für Verkehrszeichen 261 Verbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern - Bauart: Flachform 2:

Jochschelle

Anwendung

Montage von flachen Verkehrszeichen an Rohrpfosten

Durchmesser

60 mm, 76 mm

Lochabstand

70 mm gemäß IVZ-Norm

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Super-Klemmschelle

Material

Edelstahl, korrosionsbeständig (A2-70, A4-70)

Durchmesseroptionen

Ø 48 mm, Ø 60 mm, Ø 76 mm, Ø 89 mm, Ø 108 mm

Schrauben und Muttern

M8, ISO 4032, DIN 603

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Stahlbänder für Verkehrszeichen 261 Verbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern - Bauart: Flachform 2:

Rohrrahmen für Verkehrszeichen 261 Verbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern - Bauart: Flachform 2:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 261 Verbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern - Bauart: Flachform 2:

Rohrpfosten mit Erdanker und Rohrkappe | IVZ Norm

Einsatzbereich

Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen, Sicherung von Baustellen und öffentlichen Plätzen, Organisation bei Veranstaltungen

Korrosionsschutz

Feuerverzinkt für hohe Korrosionsbeständigkeit (Stahl-Rohrpfosten)

Montage

Einfache und schnelle Montage ohne zusätzliche Fundamente

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