Verkehrszeichen 261 Verbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern - Bauart: Alform I

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Durchmesser
600 mm
750 mm
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 52,87 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Verkehrszeichen VZ 261 kennzeichnet das Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gemäß StVO. Das Schild richtet sich an Gefahrguttransporte, die mit der orangefarbenen Warntafel nach ADR gekennzeichnet sind, und verbietet ihnen die Durchfahrt auf entsprechend beschilderten Strecken. Der Einsatz erfolgt vor allem an sensiblen Bereichen wie Tunneln, Brücken, Wasserschutzgebieten, Ortsdurchfahrten oder in der Nähe von Versorgungsanlagen, um Risiken für Menschen, Umwelt und Infrastruktur zu minimieren. Über Zusatzschilder lassen sich Ausnahmen oder bestimmte Routenregelungen gezielt steuern. VZ 261 sorgt für erhöhte Sicherheit und kontrollierten Gefahrgutverkehr im Straßenraum.

VZ 261 Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern – auf einen Blick

  • Gilt für alle Gefahrguttransporter mit ADR-Kennzeichnung
  • Einsatz an Tunneln, Brücken, Wasserschutz- und Stadtgebieten
  • Erhöht Schutz von Menschen und Umwelt
  • Regelungen durch Zusatzschild möglich

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 261

Bezeichnung

Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Durchmesser

600 mm, 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Gefahrgutstrecken, Tunnel, Brücken, Wasserschutzgebiete

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Verbot greift nur, wenn das Fahrzeug gemäß ADR-Verordnung eine orangefarbene Warntafel führen muss. Fahrzeuge ohne diese Kennzeichnung, also ohne gefährliche Ladung im Sinne der ADR, dürfen die Strecke passieren.

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