Zeichengrößen
bis 600 mm Durchmesser
Länge
3100 mm
Durchmesser
60 mm
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Verkehrszeichen VZ 261 kennzeichnet das Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gemäß StVO. Das Schild richtet sich an Gefahrguttransporte, die mit der orangefarbenen Warntafel nach ADR gekennzeichnet sind, und verbietet ihnen die Durchfahrt auf entsprechend beschilderten Strecken. Der Einsatz erfolgt vor allem an sensiblen Bereichen wie Tunneln, Brücken, Wasserschutzgebieten, Ortsdurchfahrten oder in der Nähe von Versorgungsanlagen, um Risiken für Menschen, Umwelt und Infrastruktur zu minimieren. Über Zusatzschilder lassen sich Ausnahmen oder bestimmte Routenregelungen gezielt steuern. VZ 261 sorgt für erhöhte Sicherheit und kontrollierten Gefahrgutverkehr im Straßenraum.
VZ 261
Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Gefahrgutstrecken, Tunnel, Brücken, Wasserschutzgebiete