Zeichengrößen
bis 600 mm Durchmesser
Länge
3100 mm
Durchmesser
60 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 257-56 steht für das Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger gemäß StVO. Es untersagt allen Pkw mit Anhänger das Einfahren in den ausgeschilderten Bereich – unabhängig von der Größe oder Art des Anhängers. Häufig wird das Schild an Engstellen, Brücken, Steigungen, Wohngebieten, Umweltzonen oder in Bereichen mit eingeschränkter Verkehrsführung eingesetzt, um den Verkehrsfluss zu sichern und kritische Bereiche zu entlasten. Über ein Zusatzzeichen können gezielte Ausnahmen geregelt werden, beispielsweise für Anlieger oder Lieferverkehr. Das Zeichen trägt wesentlich zur Verkehrslenkung und zur Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum bei.
VZ 257-56
Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Engstellen, Brücken, Umweltzonen, Wohngebiete