Verkehrszeichen 257-56 Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger - Durchmesser: 600 mm

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 37,73 € / Stück
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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 257-56 steht für das Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger gemäß StVO. Es untersagt allen Pkw mit Anhänger das Einfahren in den ausgeschilderten Bereich – unabhängig von der Größe oder Art des Anhängers. Häufig wird das Schild an Engstellen, Brücken, Steigungen, Wohngebieten, Umweltzonen oder in Bereichen mit eingeschränkter Verkehrsführung eingesetzt, um den Verkehrsfluss zu sichern und kritische Bereiche zu entlasten. Über ein Zusatzzeichen können gezielte Ausnahmen geregelt werden, beispielsweise für Anlieger oder Lieferverkehr. Das Zeichen trägt wesentlich zur Verkehrslenkung und zur Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum bei.

VZ 257-56 Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger – auf einen Blick

  • Untersagt allen Pkw mit Anhänger die Einfahrt
  • Einsatz an Engstellen, Brücken, Umweltzonen, Wohngebieten
  • Regelt Verkehrsfluss und erhöht die Sicherheit
  • Ausnahmen per Zusatzzeichen möglich

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 257-56

Bezeichnung

Verbot für Personenkraftwagen mit Anhänger

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Durchmesser

420 mm, 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Engstellen, Brücken, Umweltzonen, Wohngebiete

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nur wenn ein Zusatzzeichen (z. B. „Anlieger frei“) angebracht ist, ist die Einfahrt für Anlieger mit Anhänger erlaubt. Ohne Zusatzzeichen gilt das Verbot ausnahmslos.
Ja, das Verbot gilt für alle Pkw mit Anhänger, unabhängig vom Zweck des Anhängers – also auch für Wohnwagen, Pferdeanhänger oder Transportanhänger.

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