Material
Edelstahl, korrosionsbeständig und langlebig
Längenoptionen
90 mm, 140 mm, 200 mm
Lochabstände
60-70 mm, 60-120 mm, 120-180 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 255 steht für das Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen gemäß StVO. Es untersagt das Befahren der gekennzeichneten Straße für alle einspurigen Krafträder und Motorräder mit Beiwagen. Typische Einsatzorte sind lärmempfindliche Gebiete, Wohnstraßen, Naturschutzgebiete oder Strecken mit erhöhter Unfallgefahr. Ziel ist die Reduzierung von Lärm, Emissionen und Verkehrsrisiken im öffentlichen Verkehrsraum. Mit Zusatzzeichen können gezielte Ausnahmen, etwa für Anlieger oder Einsatzfahrzeuge, ermöglicht werden. Durch den Einsatz dieses Schildes werden sensible Bereiche geschützt und die Lebensqualität für Anwohner verbessert.
VZ 255
Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
420 mm, 600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Wohngebiete, Naturschutzgebiete, lärmempfindliche Strecken