Verkehrszeichen 244.3-40 Fahrradzone doppelseitig

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Produktbeschreibung

Mit dem Verkehrszeichen VZ 244.3-40 „Fahrradzone“ doppelseitig wird der Beginn oder Fortbestand einer Fahrradzone in beide Richtungen klar signalisiert. Dieses Vorschriftzeichen sorgt dafür, dass der Vorrang für den Radverkehr in ganzen Zonen eindeutig ausgewiesen ist. Die Aufstellung erfolgt an Straßenzügen, die eine Fahrradzone begrenzen oder innerhalb der Zone die Regelungen bestätigen. Innerhalb der Fahrradzone ist der Kraftfahrzeugverkehr grundsätzlich untersagt, außer wenn ein Zusatzzeichen dies ausdrücklich erlaubt. Für alle Fahrzeuge gilt Tempo 30, um die Sicherheit für Radfahrer zu gewährleisten. Das doppelseitige Schild ist ideal für Straßen, auf denen die Zone von beiden Seiten erkennbar sein muss, zum Beispiel an Einmündungen, Kreuzungen oder Schleifen in Wohnquartieren. Die eindeutige Beschilderung trägt maßgeblich zu einer sicheren Verkehrsführung und zur Förderung des Radverkehrs im öffentlichen Verkehrsraum bei.

VZ 244.3-40 Fahrradzone doppelseitig – auf einen Blick

  • Weist den Beginn oder Bestand einer Fahrradzone in beide Richtungen aus
  • Radverkehr hat Vorrang, Kfz nur mit Zusatzzeichen erlaubt
  • Tempo 30 in der gesamten Zone verpflichtend
  • Empfohlen für Quartiere, Schulbereiche, Siedlungen

Produkteigenschaften

erkehrszeichen-Nummer

VZ 244.3-40

Bezeichnung

Fahrradzone doppelseitig

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Flachform 2 mm, Flachform 3 mm

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größe

600 x 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Fahrradzonen, Stadtquartiere, Straßenübergänge

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, in der gesamten Fahrradzone gilt Tempo 30 für alle Fahrzeuge. Kraftfahrzeuge sind nur mit entsprechendem Zusatzzeichen zugelassen.
Mit einer doppelseitigen Variante wird die Fahrradzone aus beiden Fahrtrichtungen eindeutig gekennzeichnet, was die Sichtbarkeit und Rechtssicherheit erhöht.

Stahlbänder für Verkehrszeichen 244.3-40 Fahrradzone doppelseitig:

Schellen für Verkehrszeichen 244.3-40 Fahrradzone doppelseitig:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 244.3-40 Fahrradzone doppelseitig:

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