Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
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| Verpackungseinheit | Preis pro |
|---|---|
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Mit dem Verkehrszeichen VZ 244.3-40 „Fahrradzone“ doppelseitig wird der Beginn oder Fortbestand einer Fahrradzone in beide Richtungen klar signalisiert. Dieses Vorschriftzeichen sorgt dafür, dass der Vorrang für den Radverkehr in ganzen Zonen eindeutig ausgewiesen ist. Die Aufstellung erfolgt an Straßenzügen, die eine Fahrradzone begrenzen oder innerhalb der Zone die Regelungen bestätigen. Innerhalb der Fahrradzone ist der Kraftfahrzeugverkehr grundsätzlich untersagt, außer wenn ein Zusatzzeichen dies ausdrücklich erlaubt. Für alle Fahrzeuge gilt Tempo 30, um die Sicherheit für Radfahrer zu gewährleisten. Das doppelseitige Schild ist ideal für Straßen, auf denen die Zone von beiden Seiten erkennbar sein muss, zum Beispiel an Einmündungen, Kreuzungen oder Schleifen in Wohnquartieren. Die eindeutige Beschilderung trägt maßgeblich zu einer sicheren Verkehrsführung und zur Förderung des Radverkehrs im öffentlichen Verkehrsraum bei.
VZ 244.3-40
Fahrradzone doppelseitig
Vorschriftzeichen
Aluminium
Flachform 2 mm, Flachform 3 mm
RA2, RA3
600 x 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Fahrradzonen, Stadtquartiere, Straßenübergänge